Über uns

Dr. Josef Zanker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
mailto:zanker@annalex.de

Sein besonderer Schwerpunkt liegt in den Bereichen Handels‑ und Gesellschaftsrecht.

Seit 1998 begleitet er deutsche und ausländische Mandanten bei der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen im Bereich des Handels‑ und Gesellschaftsrechts, so etwa im Bereich des Handelsrechts im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Lieferverträgen, Handelsvertreter‑ und Vertriebsverträgen und sonstigen Formen des Vertriebsrechts.

Ein besonderer Schwerpunkt in diesem Bereich ist die Gestaltung von Vertriebsverträgen unter Berücksichtigung nationaler und Europarechtlicher Vorgaben, wie etwa im Zusammenhang mit der Gestaltung selektiver Vertriebssysteme.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts begleitet er insbesondere Mandanten beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Treuhandverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen und sonstiger damit zusammenhängender Vertragsgestaltungen. Im Handels‑ und Gesellschaftsrecht ist er nicht nur beratend, sondern auch als Prozessvertreter tätig.

Netzwerke im In‑ und Ausland sind beiderseits etabliert.



Dr. Elisabeth Vorbuchner LL.M.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
mailto:vorbuchner@annalex.de

Ihr besonderer Schwerpunkt liegt in den Bereichen Marken‑, Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Seit ihrer Berufstätigkeit begleitet sie international bekannte Markenportfolios bei der Entwicklung ihrer Marken, führt Recherchen und nationale oder internationale Anmeldungen durch, übernimmt die Kollissionsüberwachung und wahrt deren Interessen in Verletzungsfällen.

Umfasst werden auch von ihrer Tätigkeit die Beratung im Zusammenhang mit Unternehmenskennzeichen oder Domainregistrierungen.

Beim Kampf um Abnehmer ist auch das Wettbewerbsrecht wichtig. Wettbewerbskampagnen vorzubereiten und zu verteidigen sind selbstverständlich. Damit sich keiner fremde Leistungen zurechnen kann, ist auch das Urheberrecht probates Mittel einem widrigen Verhalten entgegenzutreten.

Netzwerk im In‑ und Ausland sind beiderseits etabliert.

Zanker & Vorbuchner